Altersvorsorgeprodukte
Bei den Altersvorsorgeprodukten unterscheidet man in private und betriebliche Altersvorge
o Private Altersvorsorge
o Riester-Rente
o Rürup-Rente
o Kapital-Lebensversicherung
o Fonds gebundene Altersvorsorge
Riester-Rente für Familien und Ledige
Nicht nur für Familien, sondern auch für Ledige ist die Riester-Rente interessant. Denn aufgrund der hohen staatlichen Zulagen und Steuervorteile profitieren beide Gruppen von den Vorteilen der Riester-Rente.
Sie können sich zwischen der klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Riester-Rente entscheiden. Beide Varianten bieten eine hohe Sicherheit der Investition und sind Hartz-IV-sicher.
Gehören Sie zur Gruppe der jüngeren Sparer (die noch mindestens 20 Berufsjahre vor sich haben), so empfiehlt die Stiftung Warentest Ihnen auf jeden Fall die fondsgebundene Version.
Pro Jahr gibt der Staat folgende Zulagen:
• Staatliche Zulage pro Kind (geboren vor 2008): 185,- Euro/Jahr
• Staatliche Zulage pro Kind (nach 2008 geboren): 300,- Euro/Jahr
• Staatliche Zulage pro Erwachsenem: 154,- Euro/Jahr
Wir beraten Sie gern unverbindlich zu den Vorteilen der Riester-Rente!
Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler
Da die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler nicht förderungsfähig sind, hat der Staat für diese Berufsgruppen die Rürup-Rente geschaffen.
Der große Vorteil der Rürup-Rente liegt darin, dass die eingezahlten Beiträge von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und somit die individuelle Steuerlast senken.
Ein weiterer Vorteil besteht in der Beitragshöhe. So können auch größere Summen (20.000,- Euro Ledige/ 40.000,- Euro Verheiratete pro Jahr) für die Altersvorsorge zurückgelegt werden.
Die Rürup-Rente steht als klassische Rentenversicherung mit Garantiezins und als fondsgebundene Rürup-Rente zur Verfügung. Bei beiden Varianten kann der Staat auch bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit nicht auf die Einzahlungen des Anlegers zugreifen.
• Staatliche Zulage pro Erwachsenem: 154,- Euro/Jahr
Wir beraten Sie gern unverbindlich zu den Vorteilen der Riester-Rente!
Betriebliche Altersvorsorge - BAV
Jeder Arbeitnehmer hat laut Betriebsrentengesetz vom 01.01.2002 einen Anspruch auf die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge!
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine interessante Möglichkeit, um in erheblichem Maße Steuern und Sozialabgaben zu sparen und diese in eine Altersvorsorge umzuwandeln.
5 verschiedene Durchführungswege stehen zur Verfügung:
Direktversicherung – Unterstützungskasse – Pensionskasse – Pensionsfonds – Pensionszusage
Ganz besonders wichtig bei der Auswahl des Durchführungsweges zu beachten: Nicht für jeden Betrieb ist jeder Durchführungsweg geeignet; die jeweiligen Rahmenbedingungen wie Gehaltsgrössen, Mitarbeiteranzahl, Gesellschaftsform, Finanzierungsform und Haftung sind ausschlaggebend und müssen vorher geprüft werden.
Alle 5 Möglichkeiten können Arbeitgeberleistungen von Spezialisten unseres Hauses (wenn gewünscht auch mit dem Firmen betreuenden Steuerberater zusammen) eingerichtet werden.
Direktversicherung, U-Kasse und Pensionskasse können als Arbeitgeberleistung, Entgeltumwandlung und Mischfinanzierung umgesetzt werden.
Arbeitszeitkonten und Vermögenswirksame Leistungen können auch in eine BAV mit eingerechnet werden.
Man spart Brutto für Netto!!
Hat man einmal eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, kann muss man diese bis zur Rente behalten und kann diese bei einem eventuellen Arbeitsplatzwechsel selbstverständlich beim neuen Arbeitgeber fortführen.
Betriebliche Altersvorsorgen sind darüber hinaus auch Hartz- IV und Pfändungs- sicher. Die eingezahlten Beiträge sind also auch bei Arbeitslosigkeit bzw. Privatinsolvenz oder dem Konkurs des Arbeitgebers vor dem Zugriff des Gläubigers/ Staates sicher. Ein besonderer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge liegt darin, dass das angesparte Kapital als lebenslange Rente, aber auch komplett als einmalige Leistung ausgezahlt werden kann. Man kann die betriebliche Altersvorsorge selbstverständlich auch jederzeit, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, ohne Angabe von Gründen beitragsfrei stellen oder die Beiträge reduzieren.
Man beteiligt den Staat effektiv an der persönlichen Altersvorsorge und spart dabei noch Steuern und Sozialabgaben. Die betriebliche Altersvorsorge kann man auf Wunsch natürlich auch fondsgebunden umsetzen. Dies empfiehlt sich besonders bei langläufigen Verträgen um der Inflation entgegen zu wirken.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihre individuelle Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge an!

