Privat-Haftpflichtversicherung
Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (§823 Abs. 1 BGB).
Vor den oft unvorhersehbaren alltäglichen Risiken können Sie sich und Ihre Familie einfach, effizient und kostengünstig schützen.
Unsere privaten Haftpflichtversicherungen kommen für die Schäden auf, die Sie anderen versehentlich zufügen. Egal ob es sich um einen kleinen Sachschaden oder um einen erheblich Personenschaden handelt. Mit unseren Produkten sind Sie rund um die Uhr bestens abgesichert.
Nicht immer kann die Schuldfrage eindeutig geklärt werden. In vielen unserer Haftpflichtversicherung ist daher eine passive Rechtsschutzversicherung beitragsfrei eingeschlossen. Diese schützt Sie vor Forderungen für die Sie nicht verantwortlich sind.
Für jedes Haftpflichtrisiko haben wir das richtige Produkt.

